Geplante Verschärfungen bei Krankschreibungen: Aus für Telefon-AU und neue Nachweispflichten
kOALITIONSAUSSCHUSS VOM 02.07.2026
Planungen des Koalitionsausschusses von CDU, CSU und SPD
Die schwarz-rote Regierungskoalition plant weitreichende Verschärfungen bei den gesetzlichen Regeln zur Arbeitsunfähigkeit, die erhebliche Auswirkungen auf den Praxisalltag von Ärztinnen und Ärzten haben werden. Wie aus einem Beschluss des Koalitionsausschusses vom Juli 2026 hervorgeht, soll die Ende 2023 eingeführte telefonische Krankschreibung (Telefon-AU) vollständig abgeschafft werden. Diese Neuregelung zielt darauf ab, den hohen Krankenstand in Deutschland zu bekämpfen, stößt jedoch in der gesamten Ärzteschaft – von der Bundesärztekammer über den Virchowbund bis hin zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung – auf massive Kritik, da sie einen enormen logistischen Mehraufwand und Millionen medizinisch unnötiger Arztbesuche wegen Bagatellerkrankungen befürchten lässt.
Die Pläne der Bundesregierung sehen zwei Kernbereiche vor: Zum einen müssen Patientinnen und Patienten im Krankheitsfall künftig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) verpflichtend ab dem ersten Tag der Erkrankung vorlegen. Damit entfällt die bisherige gesetzliche Regelfrist, nach der ein ärztliches Attest standardmäßig erst ab dem vierten Krankheitstag eingereicht werden musste. Zum anderen soll das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 278 des Strafgesetzbuches (StGB) künftig unter spürbar strengere Strafen gestellt werden, um mutmaßlichen Missbrauch im Keim zu ersticken. Neben diesen Einschränkungen sieht das gesundheitspolitische Reformpaket der Koalition im Rahmen des Primärarztgesetzes auch eine gesetzliche „Termingarantie Fachärzte“ sowie eine strukturierte Infarktvorsorge vor.
Obwohl es sich hierbei zunächst um ein politisches Beschlusspapier und noch nicht um ein finales Gesetz handelt, zeichnet sich ein deutlicher Kurswechsel ab, auf den sich Arztpraxen organisatorisch und rechtlich frühzeitig vorbereiten sollten.
Unser Praxistipp für Sie:
Da der Wegfall der Telefon-AU und die gleichzeitige Attestpflicht ab dem ersten Tag das Patientenaufkommen in den Praxen massiv in die Höhe treiben werden, sollten Inhaber von Arztpraxen bereits jetzt proaktiv handeln:
Optimierung des Patientenmanagements: Richten Sie dedizierte Akut- und Infektionssprechstunden ein und prüfen Sie verstärkt die für Ihre Praxis individuell ratsamen Handlungsalternativen wie den Einsatz von Videosprechstunden als digitale Alternative zum physischen Praxisbesuch – sofern dies medizinisch vertretbar und für die Ausstellung einer AU zulässig bleibt. Dies entzerrt den Andrang im Wartezimmer.
Rechtssichere Dokumentation:
Angesichts der angekündigten Strafverschärfungen für „unrichtige“ Gefälligkeits-AUs gewinnt abermals eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation der medizinischen Symptome bei jeder Krankschreibung eine noch kritischere Bedeutung. Sorgen Sie dafür, dass das Praxispersonal bei der Annahme von Patienten und der Erfassung von Erstdaten streng nach standardisierten Protokollen vorgeht, um die medizinische Notwendigkeit der AU im Zweifelsfall lückenlos belegen zu können.
Personalplanung anpassen:
Kalkulieren Sie ab dem Inkrafttreten des Gesetzes mit einem sprunghaften Anstieg von administrativen Tätigkeiten und Telefonanfragen. Überprüfen Sie Ihre Personalkapazitäten am Empfang, um Überlastungen des Praxisteams frühzeitig abzufedern.
Gerne unterstützt Sie die AESKULAP bei der betriebswirtschaftlichen Analyse Ihrer Praxisabläufe, um Ihre Strukturen optimal an die kommenden gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen.